Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnehmerinformationen

Inhaltsverzeichnis

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsgegenstand
3. Leistungen des Veranstalters
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
5. Widerrufsrecht
6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
7. Entgelt und Zahlungsbedingungen
8. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
9. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
10. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
11. Rücktritt des Veranstalters
12. Einräumung von Nutzungsrechten für Veranstaltungs- und Lehrmaterialien
13. Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten
14. Haftung
15. Abwerbung von Personal und Subunternehmern
16. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
17. Geheimhaltung
18. Datenschutz
19. Alternative Streitbeilegung
20. Schlussbestimmungen
 

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten
für alle Verträge zwischen Jacqueline Näther- Piatraschk, JNP-Coach (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.
1.2. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen
abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Coachings (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters oder über den Online-Marktplatz des Betreibers DIGISTORE24 GMBH, St.- Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim, Deutschland (nachfolgend „digistore24“) dargestellten Veranstaltungen abschließt.
2.2. Diese AGB gelten ferner für alle Verträge über die Teilnahme an Coachings des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 S. 1 BGB abschließt.

3. Leistungen des Veranstalters

3.1. Der Veranstalter bietet sowohl Online-Veranstaltungen als auch die Lieferung von digitalen Inhalten an. Der Inhalt der Online-Veranstaltungen und der digitalen Inhalte is aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
3.2. Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine Anwendungssoftware. 
Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot des Veranstalters. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
3.3. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und
Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3.4. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung
des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person 
für die Leistungserbringung.

4. Vertragsschluss und Vertragssprache

4.1. Für Buchungen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 S. 1 BGB erfolgen, gilt:
4.1.1.Der Teilnehmer kann per Telefon, per E-Mail oder über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstalter richten.
4.1.2.Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Teilnehmer ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail).
4.1.3.Dieses Angebot kann der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter durch Annahmeerklärung per E-Mail, per Brief oder durch Zahlung des vom Veranstalter angebotenen Entgelts innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Teilnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Veranstalter weist den Teilnehmer in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Teilnehmer dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
4.1.4.Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.1.5.Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
4.2. Für Buchungen, die online über die Website des Veranstalters oder über den Online-Marktplatz digistore24(gemeinsam nachfolgend „Onlineshop“) erfolgen, gilt:
4.2.1.Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen im Onlineshop des Veranstalters bzw. über den Betreiber digistore24 stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.
4.2.2.Der Teilnehmer kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Veranstalters integrierten Online-Buchungsformular abgeben. Die vom Teilnehmer für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Buchungsformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Buchungsformular
und durch Klicken des den Buchungsvorgang abschließenden Buttons gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählten Leistungen ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.
4.2.3.Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Veranstalter das Vertragsangebot des Teilnehmers innerhalb von fünf (5) Tagen annimmt, indem er dem Teilnehmer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail)
übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Buchung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der
jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 7.4.. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine
Willenserklärung nicht mehr gebunden.
4.2.4.Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den
Veranstalter erfolgt nicht.
4.2.5.Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 
4.3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4.4. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.5. Widerrufsrecht Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

6. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

6.1. Der Teilnehmer wird den Veranstalter bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Teilnehmer die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch den Veranstalter erforderlich und allgemein üblich sind, und dem Veranstalter insbesondere alle erforderlichen Informationen und Daten unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden.
6.2. Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob
sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.6.3. Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert der Veranstalter diese Leistungen beim Teilnehmer mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Schriftform an. Der Veranstalter wird den Teilnehmer unverzüglich in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) auf aus seiner Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.
6.4. Die vom Teilnehmer zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Teilnehmer die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung des Veranstalters hat, ist der Veranstalter von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen des Veranstalters verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.
6.5. Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß den Ziffern 6.1. und 6.2. nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen.

7. Entgelt und Zahlungsbedingungen

7.1. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind Bruttopreise inklusive der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
7.3. Sofern eine Bereitstellung der digitalen Inhalte in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Teilnehmer, wenn der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat. Es können z.B. Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren,
Wechselkursgebühren) entstehen.7.4. Der Teilnehmer kann das Entgelt nach seiner Wahl mit den nachstehender/nachstehenden Zahlungsart(en) bezahlen:
7.4.1.Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (sog. Prenotification-Frist) zur Zahlung fällig. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Veranstalters an den Teilnehmer,
die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die Buchung erfolgt ist, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Veranstalters an den Teilnehmer, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Teilnehmer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Teilnehmer
die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
7.4.2.Bei der Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
7.5. Für Buchungen des Teilnehmers über den Betreiber digistore24 werden die Zahlungsarten im Onlineshop von digistore24 mitgeteilt. 
7.6. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum
Zahlungsverzug. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. 
7.7. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Teilnehmer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene
Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Teilnehmers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste
Forderung angerechnet. 
7.8. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
7.9. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.

8. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

8.1. Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.
8.2. Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.

9. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

9.1. Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt , welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.
9.2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer
9.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
9.3. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen. 

10. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
10.2. Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
10.3. Der Teilnehmer erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

11. Rücktritt des Veranstalters

11.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.
11.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

12. Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien

12.1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
12.2. Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.
12.3. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
12.4. Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

13. Überlassung digitaler Inhalte und Einräumung von Nutzungsrechten

13.1. Sofern zwischen den Parteien vereinbart wird, werden zu den vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen digitalen Inhalte unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
13.2. Digitale Inhalte werden dem Teilnehmer ausschließlich in elektronischer Form per Download oder per Streaming bereitgestellt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
13.3. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird oder sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters keine anderslautenden Regelungen ergeben, räumt der Veranstalter dem Teilnehmer das einfache, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Weitergabe der digitalen Inhalte oder Vervielfältigungen dessen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam,
wenn der Teilnehmer die vertraglich geschuldete Entgelt für die Online- Veranstaltungen vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Veranstalter dem Teilnehmer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des Entgelts der Online-Veranstaltungen vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Veranstalter nicht statt.

14. Haftung

14.1. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
 bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
 bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
 bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
 soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
14.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer
14.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
14.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
14.4. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot einer Veranstaltung kein Heilversprechen darstellt. Die Informationen, Techniken, Methoden und Empfehlungen sind nicht dazu bestimmt, die medizinische und/oder Therapie durch einen Arzt sowie Heilpraktiker zu ersetzen. Der Veranstalter weist deshalb ausdrücklich
darauf hin, dass dieser weder Arzt Heilpraktiker ist und, dass er dementsprechend keine Diagnosen stellt, medizinische Ratschläge erteilt oder Heilungs- oder Linderungsversprechen geben bzw. diese in Aussicht stellen kann. Laufende Behandlungen mit Ärzten oder Heilpraktikern sollen durch die Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters nicht unter- oder abgebrochen werden bzw. eine künftige notwendige Behandlung nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden.

15. Abwerbung von Personal und Subunternehmern

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das qualifizierte Personal und/oder Subunternehmer des Veranstalters während der Vertragslaufzeit nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zum qualifizierten Personal gehörenden Person und dem Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrund enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht der Veranstalter die Beendigung herbeigeführt oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB)
zugestimmt hat.

16. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

16.1. Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen,
Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks,
Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.
16.2. Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält , dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

17. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

18. Datenschutz

Für Datenverarbeitungen über den Online-Marktplatz digistore24 ist digistore24 verantwortlich. 
Weitere Informationen zum Datenschutz von digistore24 können Sie in den Datenschutzhinweisen von digistore24 einsehen: https://www.digistore24.com/page/privacy/de

19. Alternative Streitbeilegung

19.1. Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EUKommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. 19.2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit. 


20. Schlussbestimmungen

20.1. Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.
20.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UNKaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
20.3. Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der
Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen
Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 04.12.2024

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